
Selbstzahler
Sie können die Kosten für Psychotherapie selbst tragen.
Als Selbstzahler werden keine Daten bezüglich der Therapie mit den Krankenkassen geteilt. Dies kann unter Umständen bei bevorstehender Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung sein. Sie müssen sich um keine weiteren Formalitäten kümmern und die Therapie kann sofort beginnen. Die Therapiesitzungen können auch online stattfinden.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtV, PKV-Verband und Beihilfe vom 01.07.2024.